Bundesdatenschutzgesetz (BGBI I)

Im Bundesdatenschutzgesetz sind folgende Rechte für natürliche Personen festgelegt:

  • Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
  • Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
  • Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
  • Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
  • Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze. Der Anbieter ist nicht zwingend zur Löschung verpflichtet.
  • Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz