Verfahrensbeschreibungen am edacentrum

Für jedes Verfahren, bei dem automatisiert personenbezogenen Daten verarbeitet werden, muss das edacentrum eine Verfahrensbeschreibung erstellen und aktuell halten. Das edacentrum hat eine Dokumentationspflicht, aber keine Meldepflicht. Eine Meldepflicht besteht erst, wenn mindestens 9 Personen ständig mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Die Dokumentationspflicht beinhaltet, dass die Dokumente regelmäßig überprüft, ggf. ergänzt und vor allem aktuell gehalten werden.

Die Verfahren, die am edacentrum dokumentiert werden müssen, können folgender Datei entnommen werden:

  • M:\Interne Organisation\Datenschutz\Verfahrensbeschreibungen\Datenschutz-Verfahrensdokumentation_<J-M-T>.ppt

 Die jeweils gültigen Verfahrensbeschreibungen im Einzelnen finden sich unter:

  • M:\Interne Organisation\Datenschutz\Verfahrensbeschreibungen\pdf