General Rules of Cooperation
- Das edacentrum ist eine Interessengemeinschaft mit der Rechtsform e.V. und steht allen Interessierten offen.
- Der Zweck des edacentrums, seine Organe und seine Struktur sind in der Vereinssatzung beschrieben.
- Mitglied des edacentrums kann auch werden, wer an keinem geförderten EDA-Projekt beteiligt ist.
- Es wird zwischen edacentrums-Mitgliedern und EDA-Projekt-Partnern unterschieden.
- Die Kosten des edacentrums werden durch Mitgliedsbeiträge und durch von EDA-Projektpartnern erstattete Aufwendungen gedeckt; über die jeweilige Höhe entscheidet nach Vorlage des Budgets jährlich der AR.
- Wesentliche Aufgabe des Steuerungsgremiums des edacentrums ist die Beurteilung neuer Projektvorschläge und die Labelvergabe (Labeling).
- Jeder neue EDA-Projektvorschlag wird einer Labeling-Prozedur durch das edacentrum unterworfen. Das Projektkonsortium akzeptiert die Label-Bedingungen durch Unterschrift in der "Vereinbarung zur Erstattung von Aufwendungen".
- Gelabelte Projekte werden vom edacentrum während ihrer Durchführung umfassend betreut.
- Die Partner gelabelter Projekte haben sich vor der Labeling-Prozedur in der "Vereinbarung zur Erstattung von Aufwendungen" verpflichtet, bei positivem Förderbescheid die Kosten des edacentrums für die Betreuung der EDA-Projekte und für die Durchführung der EDA-Clusterforschungsprojekte anteilig entsprechend ihrer Projektbeteiligung über die Projektlaufzeit mitzutragen.
- Über einen evtl. Grenzwert der Projektbeteiligung, unterhalb dessen keine Labeling-Kosten anfallen, entscheidet in jedem Einzelfall der AR.
- Die allgemeinen Regeln der Partner von edacentrums-Projekten bezüglich IP-Nutzung, -Weitergabe etc. sind in den "EDA General Rules" festgelegt.
- Jedes Projektkonsortium schließt einen Kooperationsvertrag (PCA) ab, der bei den industriegeführten Verbundprojekten durch die "EDA General Rules" nahezu standardisiert und vereinfacht worden ist. Für die EDA-Clusterforschungsprojekte wird ein spezielles PCA abgeschlossen.
Im Hinblick auf die Verwendung der verschiedenen Dokumente bedeutet das zusammengefasst:
- Wer Mitglied im edacentrum werden will, muss die Satzung kennen und akzeptieren.
- Wer ein Label des edacentrum einschließlich der Betreuung seines Projekts während der Durchführung will, akzeptiert die Labeling-Prozedur durch Unterschrift der "Vereinbarung zur Erstattung von Aufwendungen".
- Vor jedem Start eines edacentrums-Förderprojekts wird ein PCA abgeschlossen.