Muss eine Webseite über einen Disclaimer verfügen?

Was ist überhaupt ein Disclaimer?

Der Begriff "Disclaimer" kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt "Verzichtserklärung bzw. Dementi". Im Internet wird dieser oft mit einem sog. "Haftungsausschluss" gleichgesetzt. Vorliegend wird ein Disclaimer jedoch nicht nur als reiner "Haftungsausschluss" betrachtet, sondern als eine Art rechtliches Werkzeug, mit dem man bestimmte rechtliche Punkte seiner Webseite regeln bzw. womit man auf bestimmte "Gefahren" hinweisen kann. So bietet ein Disclaimer auch die Möglichkeit festzulegen, ob man Werbung per E-Mail von Jedermann empfangen mag oder ob man seine Homepageinhalte Jedermann zur Verfügung stellen möchte (z.B. per GNU-Lizenz). Darüber hinaus kann man hierbei gleich Informationen zum Datenschutz unterbringen (vgl. hierzu § 13 Abs. 1 TMG, wonach man den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorganges informieren muss.).

I. Rechtliche Überlegungen zu einem Disclaimer

1. Gegenstand eines Disclaimers

Im Zusammenhang mit einer Website wird ein Disclaimer dazu eingesetzt, um den Nutzern zu erklären, dass für den Inhalt der Website und eventuell daraus entstehende Schäden vom Betreiber/Herausgeber keine Haftung übernommen wird. Zu regelnde Punkte sind insoweit die Haftung für die Nutzung der Inhalte, die Haftung für externe Links. Daneben wird im Disclaimer oft auch ein Hinweis zum Urheberrecht gemacht. Letztliche werden im Disclaimer auch Angaben zum Datenschutz gemacht. Wie weit ein derartiger Haftungsausschluss erforderlich und wirksam ist, ist eine zweite Frage. Formell bietet sich an, den Disclaimer mit dem Website-Impressum zu verbinden, also beides auf einer Site unterzubringen.

2. Haftung für Inhalte

Die Haftung für eigene Inhalte wird im Disclaimer in der Regel ausgeschlossen. Es soll im Gefahrenbereich des jeweiligen Nutzers liegen, ob der den Informationen vertraut und diese ggf. in die Praxis umsetzt.

3. Haftung für Links

Die Haftung für externe Links wird grundsätzlich voll ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird häufig das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgericht Hamburgs wie folgt erwähnt:

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."

Die Wirksamkeit eines derartigen Haftungsausschlusses für externe Links ist sehr umstritten. Das Urteil des Landgerichts Hamburg wird nach allgemeiner Ansicht falsch zitiert, weil es gerade nicht festgestellt hat, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die man verlinkt, ausreichend ist.

Einen so formulierter Haftungsausschluss sollte deshalb nicht verwendet werden. Teilweise wird sogar davon ausgegangen, dass der Verfasser entsprechender Formulierungen bei der Setzung eines externen Links bereits damit rechnet, auf rechtlich bedenkliche Inhalte zu verlinken. Dies würde den Haftungsausschluss sogar in sein Gegenteil verkehren.

Empfehlenswert ist es daher für den Websitebetreiber, den Nutzern der Website zu zeigen, dass er sich der Problematik bewusst ist, externe Links deshalb anfänglich geprüft hat und regelmäßig auf Ihren Inhalt überprüft und Links mit rechtlich bedenklichen Inhalten ggf. unverzüglich entfernt.

4. Urheberrecht

Ein Hinweis mit Blick auf den urheberrechtlichen Schutz der Inhalte der Website ist grundsätzlich entbehrlich, weil die entsprechenden Rechte per Gesetz bestehen. Wird trotzdem ein entsprechender Hinweis im Disclaimer aufgenommen, so besteht dessen Sinn in erster Linie darin, die Nutzer darauf aufmerksam zu machen, dass die Inhalte nicht zur beliebigen Nutzung durch Dritte vorgesehen sind. Soweit der Betreiber / Herausgeber der Website die Nutzung der Inhalte durch Dritte pauschal oder teilweise genehmigen will, kann er das an dieser Stelle tun.

5. Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz sind mittlerweile schon deshalb ein fester Bestandteil eines Disclaimers, da Google in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber seinen Nutzern einen entsprechenden Hinweis auf deren Websites fordert.

a) Google Analytics

Websitebetreiber , die Google Analytics zur Analyse ihrer Website und der Besucherzahlen benutzen, sind nach Nr. 8.1. der Google-Analytics-AGB (= Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verpflichtet, die nachfolgende Datenschutzerklärung in ihre Webseite einzustellen:

"Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden."

Quelle: Nr. 8.1. der AGB von Google Analytics (zur Website)

b) Google Adsense

Die aktuellste Fassung der Google Adsense-Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet Publisher, die Adsense auf Ihrer Website einsetzen, unter Nr. 1 am Ende der AGB zu folgender Maßnahme:

"Sie müssen über eine angemessene Datenschutzrichtlinie verfügen, die eindeutig darauf hinweist, dass Dritte, im Zuge der Anzeigen, die auf Ihrer Website geschaltet werden, Cookies auf den Browser Ihrer Nutzer platzieren und auslesen oder Web Beacons zur Sammlung von Informationen verwenden können. Ihre Datenschutzrichtlinie sollte auch Informationen zu den Nutzeroptionen für die Verwaltung der Cookies enthalten."

Quelle: Nr 1. am Ende der deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Adsense (zur Website)

Google stellt allerdings kein Muster für eine Adsense-Datenschutzerklärung bereit. Nicht klar ist, welche Daten per Cookie und Web Bacon von Google Adsense ausgelesen, gesammelt und verarbeitet werden. Da sich die Sammeln der Daten durch Adsense und Analytics, was Google betrifft, im wesentlichen gleicht, lehnt sich der nachfolgende Formulierungsvorschlag an der von Google für Analytics bereitsgestellten Datenschutzerklärung an.

Soweit Google Adsense, einen Webanzeigendienst der Google Inc., USA ("Google"), auf dieser Website Werbung (Textanzeigen, Banner etc.) schaltet, speichert Ihr Browser eventuell ein von Google Inc. oder Dritten gesendetes Cookie. Die in dem Cookie gespeicherten Informationen können durch Google Inc. oder auch Dritte aufgezeichnet, gesammelt und ausgewertet werden. Darüber hinaus verwendet Google Adsense zur Sammlung von Informationen auch sog. "WebBacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Webseite aufgezeichnet, gesammelt und ausgewertet werden können. Die durch den Cookie und/oder Web Bacon erzeugten Informationen über Ihre Nutzung dieser Website werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen. Google wird diese Informationen gegebenenfalls auch an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Ihre IP-Adresse wird von Google nicht mit anderen von Google gespeicherten Daten in Verbindung gebracht. Sie können das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte und die Anzeige von Web Bacons verhindern. Dazu müssen Sie in Ihren Browser-Einstellungen "keine Cookies akzeptieren" wählen (Im Internet-Explorer unter "Extras / Internetoptionen / Datenschutz / Einstellung", bei Firefox unter "Extras / Einstellungen / Datenschutz / Cookies").

Quelle: Internetratgeber