Telemediengesetzt

Pflichten für Webseitenbetreiber (Onlineshops, Webseitenbetreiber oder Blogger)

  • Impressumspflicht
  • die Pflicht zur Unterrichtung der Nutzer bezüglich der Datenspeicherung (Datenschutzerklärung)
  • die Voraussetzung der Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung und Übertragung seiner Daten
    (betrifft auch Tracking, Analysetools und Webcontrolling)
  • Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen bezüglich der gespeicherten Daten
  • Informationspflicht bei Datenschutzverletzungen
  • die Pflicht für bestimmte Unternehmen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten