Kooperationsvertrag bei der Clusterforschung
Zum Projektstart wird ein Kooperationsvertrag zwischen den Forschungspartnern und den begleitenden Industriepartnern geschlossen. In diesem Kooperationsvertrag werden die Regelungen zur Zusammenarbeit im Clusterforschungsprojekt und zu den Rechten an den im Projekt erzielten Ergebnissen vereinbart.
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