Was muss aus der Quellenangabe zu personenbezogenen Daten erkennbar sein?

Zu jedem personenbezogenen- bzw. firmenbezogenen Datensatz, der am edacentrum gespeichert wird, muss festgehalten werden, aus welcher Quelle diese Daten stammen.

Aus der Quellenangebe muss erkennbar sein, woher die Daten stammen und an wen sie ggf. weitergegeben werden. Quellenangaben sind z.B. Übergabe einer Visitenkarte bei einem persönlichen Treffen, Mitgliedschaftsantrag, E-Mail etc. (Telefonat CP mit Datenschutzbeauftragen Niedersachsen, 18.10.2011).

Hinweis zur Umsetzung: In Cobra wird unter Kontakte eine Notiz Quelle für jeden Datensatz erzeugt, in dem die Herkunft der Daten notiert wird. Der Stand bis September 2011 ist zunächst mit Bestand gekennzeichnet und wird nach und nach aktualisiert. (Besprechung: CP, Sp, 19.10.2011)