Was muss aus der Zweckangabe bezogen auf einen personenbezogenen Datensatz erkennbar sein?
Zu jedem personenbezogenen- bzw. firmenbezogenen Datensatz, der am edacentrum gespeichert wird, muss festgehalten werden, aus welcher Quelle diese Daten stammen und zu welchem Zweck sie gespeichert werden.
Aus dem Zweck muss die betreffende Verwaltungsaufgabe oder der spezielle Geschäftszweck erkennbar sein. Eine Angabe zum Zweck ist zum Beispiel: Mitgliedschaft, Projektpartner. (Telefonat CP mit Datenschutzbeauftragen Niedersachsen, 18.10.2011).
Hinweis zur Umsetzung: In Cobra wird ein Stichwort-Oberkategorie Zweck angelegt, der bereits existierende Stichwort-Kategorien zugeordnet werden, die einen Zweck ausdrücken, wie z.B. Arbeitsgruppen, Gremien, Mitglieder, Presse, Projektpartner, Projektpartnersuche. Der Stand bis Oktober 2011, der über kein Zweck zuzuordnendes Stichwort verfügt, ist mit Projektpartnersuche.Bestand gekennzeichnet und wird nach und nach aktualisiert. (Besprechung CP, Sp, 19.10.2011)
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