Wie soll ein Webseitenbetreiber konkret mit Logfiles umgehen?

In Logfiles ist so weit wie möglich auf personenbeziehbare Daten (insbesondere IP-Adressen) zu verzichten. In der Praxis sind die IP-Adressen unverzüglich durch ein nicht zurück auflösbares Kennzeichen zu ersetzen. Sowohl für Apache als auch Microsoft Internet Information Server existiert Software, die diese Anonymisierung automatisch vornehmen kann. Beispiele finden Sie hier: http://www.saechsdsb.de/ipmask/.
Eine längere Speicherfrist ist zu Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken ggf. zulässig (vgl. Frage 3). Die Unterrichtungspflicht des Webseitenbetreibers nach § 13 Abs. 1 TMG ist zu beachten. Analysen des Nutzungsverhaltens mit ungekürzten IP-Adressen sind nur mit der bewussten und eindeutigen Einwilligung des Nutzers möglich.

Quelle: Datenschutz Schlewsig-Holstein